Vormund- und Pflegschaften

Amtsvormundschaft
Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, wird das Kreisjugendamt kraft Gesetzes Vormund, wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes minderjährig ist. Daneben kann das Kreisjugendamt zum Vormund bestellt werden, wenn das Kind oder der Jugendliche überhaupt nicht unter elterlicher Sorge steht und sich kein anderer geeigneter Vormund findet.

Pflegschaft
Steht eine geeignete Einzelperson nicht zur Verfügung, so kann das Kreisjugendamt durch das Familiengericht oder das Vormundschaftsgericht zum Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern des Kindes an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind. Innerhalb des Wirkungskreises der Pflegschaft übernimmt der Pfleger die rechtliche Vertretung des Kindes

Pflegschaften ausschließlich zur Anfechtung der Vaterschaft oder Geltendmachung des Kindesunterhalts werden vom Fachbereich Beistandschaft geführt.

Zuständige Sachbearbeiter:

Frau Yildiz
Tel.: 0851/397-3691
Fax: 0851/397-90691
EMail: Vormundschaft-KJA-PA@landkreis-passau.de

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-3553 (Sekretariat)
Fax: +49 851 397-3592
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr