Vollzeitpflege, Aufnahme eines Pflegekindes, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegeeltern

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII soll dem jungen Mensch entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand in einer anderen Familie eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Dabei sollen die persönlichen Bindungen und die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie berücksichtigt werden.

Kinder brauchen Liebe, Geborgenheit, Erziehung und Förderung. Nicht jede Familie ist jedoch in der Lage, zu jeder Zeit ihrem Kind ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Für Kinder ist die Pflegefamilie eine sehr gute Alternative zu anderen Lebensformen außerhalb der eigenen Familie.

Es gibt folgende Arten von Pflegeverhältnissen:

Wochenpflege
Das Kind wird unter der Woche von einer Pflegefamilie betreut. Am Wochenende lebt das Kind in seiner eigenen Familie.

Kurzzeitpflege
Falls Eltern die Betreuung ihre/s/r Kind/es/r aus bestimmen Gründen vorübergehend nicht selbst wahrnehmen können, so kann es/ können sie für einen kurzen Zeitraum bei einer Pflegefamilie leben.

Vollzeitpflege
Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer die Pflegefamilie.

Bereitschaftspflege
Im Rahmen einer Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen durch das Kreisjugendamt steht eine Pflegefamilie für die sofortige Aufnahme "in Bereitschaft". Der dortige Verbleib ist i.d.R. kurzfristig.

Die Aufgaben des Kreisjugendamtes Passau im Bereich der Vollzeitpflege:

  • Wir beraten die Herkunftsfamilie vor der Inpflegegabe. 
  • Wir prüfen die Eignung von Pflegepersonen.
  • Wir bereiten die Vermittlung des Pflegekindes in eine geeignete Pflegefamilie vor.
  • Wir informieren die Pflegefamilie über die Persönlichkeit und Biographie des Pflegekindes.
  • Wir begleiten die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie, unterstützen das weitere Pflegeverhältnis hinsichtlich Erziehung und Entwicklung des Pflegekindes.
  • Wir beraten in rechtlichen und finanziellen Fragen (Pflegegeldrichtlinien des Landkreises Passau)
  • Wir wirken mit bei der Hilfeplanung, bei der Förderung der Beziehungen des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie sowie deren Erziehungsbedingungen.
  • Wir koordinieren die Durchführung von Umgangskontakten des Pflegekindes mit seiner Herkunftsfamilie. 
  • Wir unterstützen eine mögliche Rückführung des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie und beraten bei einer angestrebten Adoption.
  • Wir beteiligen uns an den Kosten für Fortbildungs-maßnahmen für Pflegeeltern.

Das erwarten wir von unseren Pflegeeltern:

Um für Kinder diese Formen von Pflegeverhältnis ermöglichen zu können, suchen wir Familien, die bereit sind, ein Kind bei sich aufzunehmen. Diese Aufgabe ist sehr verantwortungsvoll und stellt besondere Anforderungen. Daher ist es wichtig, dass Sie als Pflegeeltern.....

  • Freude im Umgang mit Kindern haben
  • Liebe und Geborgenheit geben können
  • gesund und belastbar sind
  • geregelte Einkommensverhältnisse und keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis haben
  • über ausreichend Raum zum Wohnen und Spielen verfügen
  • genügend Zeit haben, um sich dem Pflegekind widmen zu können
  • über Geduld und Einfühlungsvermögen verfügen
  • bereit sind, auch schwierige Situationen mit dem Pflegekind zu bewältigen
  • bereit sind, mit den leiblichen Eltern und dem Kreisjugendamt Passau zu kooperieren.

 

Ist ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, müssen sich die leiblichen Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Hilfe beteiligen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kostenbeitrag in Höhe der eigenen Ersparnisse für Unterkunft und Verpflegung des Kindes. Zudem werden Kindergeldzahlungen oder Unterhaltsleistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils zur Deckung der Kosten herangezogen.

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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Fax: +49 851 397-3592
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr