U n t e r h a l t s v o r s c h u s s s t e l l e
Diese Stelle wird tätig, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil an sein/ ihr Kind keinen Unterhalt leisten kann oder will. Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Kind lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Der andere Elternteil leistet nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 01.07.2017 wurde die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bis dahin geltende Höchstleistungsdauer von 72 Monaten aufgehoben.
Es werden Finanzmittel des Freistaates Bayern ausgezahlt.
Passauer Straße 39
94121
Salzweg
0851/397-553 (Sekretariat)
0851/397-592
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr