Bei Verlust/Diebstahl des/der amtlichen Kennzeichen(s) (Umkennzeichnung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheininigung Teil I/Fahrzeugschein
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht wenn eine andere Person damit beauftragt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- Verlust-/Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
- verbleibendes Kennzeichen
ab 03.05.21 neue Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr