Staatliche Wohnungsbauförderung - Mietwohnungen
Der Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist ein zentrales Ziel der Wohnraumförderung, um der steigenden Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte wie junge Familien, ältere Menschen und Studierende nachzukommen.
Dazu hat der Freistaat Bayern im „Wohnungspakt Bayern“ ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen.
Zuständig für Förderanträge sind im allgemeinen die Bezirksregierungen
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet Wohnungswesen
Postfach
84023 Landshut
(Tel. 0871/808-0).
Allgemeine Auskünfte erteilen auch die Landratsämter
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kreipl,
Alois
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+49 851 397-400 | +49 851 397 90400 | 1.40 | alois.kreipl@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Staatliche Wohnungsbauförderung - Mietwohnungen
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Landratsamt Passau SG 63
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr