Sozialpädagogische Familienhilfe, ambulante Hilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine relativ intensive Form ambulanter Hilfe zur Erziehung.

Sie wird im Familiensystem selbst über einen längeren Zeitraum erbracht.

Sozialpädagogische Fachkräfte suchen Familien in ihrem Milieu auf und versuchen kontinuierlich, in enger Kooperation mit der Familie, erzieherische Problemlagen, Probleme der Alltagsbewältigung, einen angemessenen Umgang mit Behörden und Institutionen oder innerfamiliäre Beziehungsstörungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. 

 

Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und die Aktivierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im Bereich des sozialen Umfelds der Familie haben dabei große Bedeutung.

 

Als Grundlage für die fachliche und methodische Ausgestaltung der Hilfe wird zusammen mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern und Jugendlichen ein „Selbsthilfeplan“ erstellt.

Dieser Selbsthilfeplan enthält Feststellungen über die erforderlichen Leistungen und Aufgaben der einzelnen Familienmitglieder und erlaubt somit die gemeinsame Überprüfung der Hilfe im Hinblick auf Fortschritte und Weiterentwicklungen.

 

Prinzipielle Zielsetzung der sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Wiederherstellung und Stabilisierung der familiären Erziehungskompetenz.

Die Hilfe orientiert sich an der konkreten Lebenssituation und dem Alltag der Familie.

 

Alle Familienmitglieder werden in die sozialpädagogische Arbeit mit einbezogen.

 

Die Integration des Familiensystems in das soziale Umfeld und der Aufbau eines sozialen Netzwerks für die Familie werden angestrebt.

Somit kann nachhaltig eine eigenverantwortliche und zielgerichtete Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe aufgebaut werden.

 

Durch das Angebot der sozialpädagogischen Familienhilfe kommt die verfassungsmäßige Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung und familiären Autonomie zum Ausdruck.

 

Die sozialpädagogische Arbeit mit den Familien verläuft in der Regel in    drei Phasen:

 

Die Klärungsphase dient der diagnostischen Abklärung, der Vertrauensbildung und der Klärung der Grundvoraussetzung, ob die Motivation und die Möglichkeit für eine längerfristige Zusammenarbeit gegeben sind.

Gemeinsame weiterführende Arbeitsvereinbarungen werden entwickelt.

 

In der Hauptphase wird an der Erreichung der vereinbarten Zielsetzungen gearbeitet, wobei Zielanpassungen berücksichtigt werden müssen.

Gemeinsam mit der Familie wird ein Selbsthilfeplan erarbeitet, in dem alle wesentlichen Zielsetzungen und die dazu notwendigen Handlungsschritte dokumentiert werden.

Das begleitende Austesten, das Einüben neuer Verhaltensmuster und alternativer Handlungsstrategien, sowie die Perspektivenplanung des Familiensystems sind weitere wesentliche Kriterien der Hauptphase.

Der Selbsthilfeplan wird bei Bedarf aktualisiert, fortgeschrieben und neuen psychosozialen Gegebenheiten angepasst.

 

In der Ablösephase erfolgt die kontinuierliche Ablösung des Familiensystems aus der intensiven Arbeitsbeziehung zur sozialpädagogischen Fachkraft. Die Zukunftsperspektiven der Familie werden abschließend geklärt.

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