Schifffahrt

Zur Ausübung der Schifffahrt und Floßfahrt auf bayerischen Gewässern - mit Ausnahme von Teilen des Mains und der Donau, die Bundeswasserstraße sind, und des Bodensees - ist eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich

 

Aufgaben / Dienstleistungen

  • Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zum Befahren von nicht schiffbaren Gewässern nach Art. 28 Abs. 4 Bayer. Wassergesetz, § 3 Schifffahrtsordnung

  • Zulassung von Fahrgast- und Güterschiffen, schwimmendem Gerät, Mietfahrzeugen und Fahrzeuge mit Maschinenantrieb nach § 19 Schifffahrtsordnung mit Zuteilung eines Kennzeichens § 29 Schifffahrtsordnung

  • Ausstellung der Zulassungsurkunde

  • Verfahren zur Erteilung eines Schiffsführerscheins der Klassen B, C nach §§ 5 bis 13 Schifffahrtsordnung

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Edholzer, Ingrid
+49 851 397-5307 +49 851 397 905307 3.07
Kontakt
Zimmer: 3.07
Telefon: +49 851 397-5307
Fax: +49 851 397 905307
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche: Schifffahrt

Landratsamt Passau SG 53

AdresseLandratsamt Passau SG 53
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: +49 851 397-5343
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr