Wird eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage nur unwesentlich geändert, dann ist keine Genehmigung nach dem BImSchG erforderlich und es genügt eine Anzeige mit den erforderlichen Angaben über die Änderung der Anlage.
Domplatz 11
94032
Passau
+49 851 397-1
0851/397-343
E-Mail versenden
Kartenansicht
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr