Passersatzpapiere
Personen die nicht im Besitz eines Reisepasses sind kann u.a. der Reiseausweis oder ein Reisedokument ausgestellt werden. Der Reiseausweis wird in erster Linie für Asylberechtigte oder gleichgestellte Flüchtlinge ausgestellt. Ein Reisedokument kann einem Ausländer ausgestellt werden, der nachweislich einen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann, wenn er 1. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsbefugnis besitzt oder 2. eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und a) im Bundesgebiet mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt oder b) sein Ehegatte eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt oder c) minderjährig ist und ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Weber,
Dominik
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+49 851 397-4765 | E.17 | dominik.weber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Leiter:
Passersatzpapiere
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Kufner,
Paul
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+49 851 397-4364 | +49 851 397 904364 | E.27 | paul.kufner@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Passersatzpapiere
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Otoo,
Claudia
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+49 851 397-4340 | +49 851 397 904340 | E.16 | claudia.otoo@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: E.16
Telefon: +49 851 397-4340
Handy: +49 175 2686 078
Fax: +49 851 397 904340
Funktionen dieser Person
Stellvertreterin:
Passersatzpapiere
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Landratsamt Passau - SG 42
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr