Kurzzeit-Kennzeichen

  • Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens auf eine Privatperson werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls eine gültige Sicherheitsprüfung
  • Fahrzeugdaten
  • Als Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis gelten:
            Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
            Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
            EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) nur bei einem Neufahrzeug oder
            Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für der Straßenverkehr
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollomächtigten Person

zusätzlich bei Personenfirmen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Firmeninhabers
  • Gewerbeanmeldung

zusätzlich bei juristischen Personen (z. B. GmbH).

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

Die Vorlage von Kopien der oben genannten Dokumente ist zulässig. 

Antragssteller ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

Besteht im Inland kein Wohnsitz/Firmensitz, so ist der Aufenthaltsort des Antragstellers ausschlaggebend. Dieser kann nur durch persönliche Vorsprache nachgewiesen werden.

Kurzzeitkennzeichen an Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden nur unter Angabe und mit Gegenzeichung eines Empfangsberechtigten mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Passau zugeteilt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle. 

434 Kfz-Zulassung

Adresse434 Kfz-Zulassung
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr