Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen

Etwa 3,8 Millionen Menschen in Bayern engagieren sich ehrenamtlich, im ländlichen Raum ist fast jeder Zweite ehrenamtlich aktiv. Mit ihrer Tätigkeit leisten diese Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Der Landkreis Passau hat sich dem Modellprojekt „Ehrenamtskarte Bayern“ des StMAS angeschlossen, um diesen Menschen ein Dankeschön für ihr Engagement auszusprechen.

Was ist die Ehrenamtskarte? Welche Vorteile bringt sie?

Die Ehrenamtskarte bietet den Inhabern zahlreiche Vergünstigungen bei verschiedensten Akzeptanzpartnern. Die Art der Vergünstigung kann je Partner ganz unterschiedlich ausfallen, oft handelt es sich um Rabatte, ermäßigte oder kostenlose Eintritte.
Die Karte gilt nicht nur im Landkreis Passau, sondern in ganz Bayern, sodass auch die Vorteile in anderen Landkreisen/kreisfreien Städten in Anspruch genommen werden können. Hier finden Sie die Kommunen in Bayern, die sich ebenfalls an dem Projekt beteiligen. Bei Klick auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt werden Sie zur jeweiligen Internetseite weitergeleitet, auf der Sie auch Informationen zu den dortigen Akzeptanzstellen finden. Darüber hinaus wurden vom Freistaat Bayern Partner gewonnen, deren Angebote hier zusammengestellt sind.

Eine Übersicht über die Akzeptanzpartner im Landkreis Passau finden Sie künftig ebenfalls auf dieser Seite.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
• sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
• Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
• aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
• als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
• als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
• einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung eine Ehrenamtskarte:
• Inhaber einer Juleica
• Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung
• Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren Einsatzbereich

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
• Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
• Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
• Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
• Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Wie kann man die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Karte können die Ehrenamtlichen selbst oder Vereine, Organisationen und andere Initiativen beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Passau mit einem speziellen Formular. Für den Bereich Feuerwehr/Rettungsdienst gibt es Sammelanträge. Die Formulare finden Sie unten im Servicebereich.

Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte im Landkreis Passau

Im Landkreis Passau können alle eintrittspflichtigen Landkreiseinrichtungen kostenfrei genutzt werden. Dazu zählen:

 

Ermäßigter Eintritt:  

 

Kostenloser Eintritt:

Wir sind bestrebt, weitere Partner zu finden, die verschiedene Vergünstigungen bieten. 

Weitere Vergünstigungen, die der Freistaat Bayern geworben hat, finden Sie unter www.lbe.bayern.de.
Daneben finden Sie auf dieser Internetseite auch die anderen am Projekt teilnehmenden Landkreise und die durch sie gewonnenen Akzeptanzpartner.

Wie kann man Akzeptanzpartner werden?

Es ist lediglich das Ausfüllen des sog. Akzeptanzpartnervertrages (s.u.) erforderlich. Dieser Vertrag ist an die Koordinierungsstelle des Landratsamtes Passau zu senden.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Leitner, Birgit
+49 851 397-3319 +49 851 397 903319 1.06
Kontakt
Zimmer: 1.06
Telefon: +49 851 397-3319
Fax: +49 851 397 903319
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 34 Ehrenamt und Chancengleichheit

AdresseLandratsamt Passau SG 34 Ehrenamt und Chancengleichheit
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397 3319 oder 3317
Fax: +49 851 397 903319
Öffnungszeiten

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