Individuelle Erziehungshilfen, ambulante Hilfe

Individuelle ambulante Erziehungshilfe. Unter dieser Hilfe werden notwendige, zumeist ganz kurzfristig angebahnte ambulante Hilfen erbracht, die keiner anderen Hilfeart eindeutig zugeordnet werden können. Es wird versucht, sofern notwendig, nach einer ersten Klärungsphase eine Hilfe gem. §§ 27, 30- 35a SGB VIII einzuleiten.

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

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94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-3553 (Sekretariat)
Fax: +49 851 397-3592
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr