Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII erhalten Personen, die über keinen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz verfügen und die die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung erfüllen. Insbesondere sind dies Leistungen und Maßnahmen zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheitsfolgen.
Die Krankenbehandlung wird in der Regel von einer Krankenkasse (die vom Leistungsberechtigten gewählt werden kann) sichergestellt (§ 264 SGB V).
Der Leistungskatalog der Hilfen zur Gesundheit umfasst im Einzelnen:
- vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe der Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Passauer Straße 39
94121
Salzweg
+49 851 397-526 (vorm.) und +49 851 397-1 (nachm.)
+49 851 397-595
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr