Jugendwohngruppen und das sozialpädagogisch betreute Wohnen als „sonstige betreute Wohnformen“ (§ 34 SGB VIII) werden von den Trägern der Einrichtungen verstärkt angeboten.
Die leiblichen Eltern müssen sich an der Hilfe grundsätzlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kostenbeitrag in Höhe der eigenen Ersparnisse für Unterkunft und Verpflegung des Kindes. Zudem werden Kindergeldzahlungen und Unterhaltsleistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils zur Deckung der Kosten herangezogen.
Passauer Straße 39
94121
Salzweg
0851/397-553 (Sekretariat)
0851/397-592
E-Mail versenden
Kartenansicht
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr