Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen

Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Die Überlassungspflicht besteht u. a. nicht für Abfälle, 

  • die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, oder
  • die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Ley, Anna
+49 851 397-5773 +49 851 397-905773 3.16
Kontakt
Zimmer: 3.16
Telefon: +49 851 397-5773
Fax: +49 851 397-905773
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Pauli, Lena
+49 851 397-5310 +49 851 397-905310 3.16
Kontakt
Zimmer: 3.16
Telefon: +49 851 397-5310
Fax: +49 851 397-905310
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Stoiber, Michael
+49 851 397-5302 +49 851 397 905302 3.02
Kontakt
Zimmer: 3.02
Telefon: +49 851 397-5302
Fax: +49 851 397 905302
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 52

AdresseLandratsamt Passau SG 52
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-5343
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr