Gewährung von Wohngeld

Das Wohngeld ist eine Leistung unseres Staates zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird in Form von:

  • MIETZUSCHUSS für Mieter von Wohnraum zur Bezahlung der Mietkosten
  • LASTENZUSCHUSS für Eigentümer von Wohnraum zur Bezahlung der Belastung aus der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum gezahlt.

 

Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von:

  • Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • zu berücksichtigender Miete bzw. Belastung  
  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder aus dem Formularcenter.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.
Anträge könne auch online über das BayernPortal gestellt werden.
Nicht wirksam dagegen ist die Antragstellung per einfacher Email und Übermittlung des vorher ausgedruckten Antrags als Anlage dazu.


Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern
(Link https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html).

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Landratsamt Passau SG 63

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