- Wasserwirtschaftliche Stellungnahmen zu Abwassereinleitungen bei Kleinkläranlagen kleiner 8 m³/d im Wasserrechtsverfahren;
- Baurechtsnahe Aufgaben wie z.B. wasserwirtschaftliche Stellungnahmen für die Errichtung oder wesentliche Änderungen von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen;
- Technische Gewässeraufsicht und Begutachtung bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;
- Technische Gewässeraufsicht bei nach Art. 70 BayWG erlaubten Benutzungen;
- Beratung von Bürgern und Kommunen in abwassertechnischen Fragen (Kleinkläranlagen);
- Beratung in Bezug auf Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;
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