Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder eines alten Fahrzeugscheines ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den aktuellen Halter beziehungsweise die aktuelle Halterin erforderlich.
Die eidesstattliche Versicherung kann entweder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle oder wahlweise bei einem Notar abgegeben werden.
Zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde zusätzlich erforderlich.
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners, wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen), der Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Halters
- bei Firmen des Handelsregisterauszuges/der Gewerbeanmeldung, aus dem/der die unterschriftsberechtige Person hervorgeht, sowie deren Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Vollmacht der Vertretung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
ab 03.05.21 neue Öffnungszeiten:
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