Die Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen, also insbesondere für Mobilfunkstationen. Jede Mobilfunkstation muss zwei Wochen vor Inbetriebnahme beim Landratsamt angezeigt werden, der Anzeige muss die Standortbescheinigung beigefügt werden. Die einzelnen Standorte finden Sie auf der unten stehenden Internetseite.
Domplatz 11
94032
Passau
+49 851 397-1
0851/397-343
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr