Einladung zu Besuchszwecken; Verpflichtungserklärungen

Bonitätsprüfung und Beglaubigung der Unterschrift einer Person, welche eine ausländische Staatsangehörige/einen ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einladen möchte.

Aufgaben und Dienstleistungen

Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person ist leider nicht zulässig.

- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)

Abgabe der Verpflichtungserklärung 29 €

Landratsamt Passau - SG 42

AdresseLandratsamt Passau - SG 42
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: +49 851 397-4342
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr