Einladung zu Besuchszwecken; Verpflichtungserklärungen
Bonitätsprüfung und Beglaubigung der Unterschrift einer Person, welche eine ausländische Staatsangehörige/einen ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einladen möchte.
Aufgaben und Dienstleistungen
Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person ist leider nicht zulässig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
Abgabe der Verpflichtungserklärung 29 €
Landratsamt Passau - SG 42
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr