Eingliederungshilfe f. seelisch Behinderte (teilstationär) heilpädogogische Tagesgruppe; § 35a, HTG

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. 

Eingliederungshilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

  • in ambulanter Form
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nach sowie sonstigen Wohnformen gewährt.

 

Eingliederungshilfe in ambulanter Form wird vom Kreisjugendamt Passau in Form von Legasthenie- und, Dyskalkulietherapien, heilpädagogischen Gruppen- oder Einzeltherapien, Erziehungsbeistandschaften und Integrationshilfen an Schulen geleistet.

 

Die Erziehung in einer Tagesgruppe im Rahmen der Eingliederungshilfe soll als teilstationäre Hilfe ein flexibles und bedarfsgerechtes Angebot darstellen, das die sozialpädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten vollstationärer Hilfen mit den Vorteilen ambulanter Hilfen, das heißt Orientierung an der konkreten Lebenswelt, am sozialen Milieu und am Lebensalltag der Kinder und Jugendlichen und am Verbleib der Kinder oder Jugendlichen in ihren Familiensystemen, verbindet.

 Die Zielgruppen dieser Hilfeform sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen und psycho-sozialen Auffälligkeiten, zu deren sozialpädagogischer und psychothera-peutischer Behandlung gezielte heilpädagogische Maßnahmen und Methoden erforderlich sind.

 Die Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen der Kinder oder Jugendlichen im Familiensystem sollen durch soziales Lernen in der Gruppe, durch die Förderung der schulischen Entwicklung, sowie dazu parallel verlaufender systemorientierter Beratung und Unterstützung der Personensorgeberechtigten im Sinne konkreter Erziehungsberatung und unter Anwendung verhaltenstherapeutischer Elemente verbessert werden.

 Das Handlungskonzept für heilpädagogische Tagesgruppen hat einen ganzheitlichen Charakter.

 Zu seinen Elementen gehören sozialpädagogisches und psychotherapeutisches Handeln, systemische Familien-, Eltern- und Umfeldarbeit, externe Verbundarbeit und Nachbetreuung. 

Die Eltern(teile) müssen sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Hilfe beteiligen.

 

Im Landkreis Passau wird eine heilpädagogische Tagesstätte vom Haus St. Josef, Büchlberg geführt.

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
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