Einbürgerungen
- Beratung von Einbürgerungswilligen
- Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen mit Entscheidung
Sie leben bereits lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, Sie gehören dazu, Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft – aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Sollten Sie Interesse haben, sich einbürgern zu lassen, möchten wir Sie bitten, die Informationen auf der folgenden Seite Schritt für Schritt zu beachten. Nur auf diese Weise können wir ihr Anliegen - trotz der aktuell hohen Zahl an Anfragen - möglichst schnell bearbeiten.
Wir begleiten Sie während Ihres Einbürgerungsverfahrens. Um schon vorab schnell prüfen zu können, ob Sie aktuell eingebürgert werden können, empfehlen wir Ihnen, zuerst den Quick-Check durchzuführen. Der Quick-Check dauert nur etwa fünf Minuten. Ihre Daten werden nicht gespeichert oder analysiert.
Bitte beachten Sie: Der positive Quick-Check ersetzt nicht den formalen Antrag auf Einbürgerung und erhöht auch nicht die Chancen, eingebürgert zu werden.
Haben Sie beim Quick-Check ein positives Ergebnis erhalten?
Dann können Sie gerne zum nächsten Punkt springen.
Die Einbürgerung ist ein relativ aufwändiges Verwaltungsverfahren. Es dauert in der Regel mehrere Monate.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:
- Herkunftsland
- aktuelle Situation des Antragstellers
- Vollständigkeit der Unterlagen
Aufgrund der massiv gestiegenen Einbürgerungsanfragen und –anträge kommt es aktuell zu einer nochmals verlängerten Bearbeitungsdauer. Nachdem Sie die Hinweise unter "Voraussetzungen", "Leistungsbeschreibung" und "Kosten" auf dieser Seite beachtet und uns erst dann eine E-Mail übersendet haben, möchten wir Sie daher höflichst bitten, während der Bearbeitungszeit keine telefonischen Anfragen zum Sachstand an uns zu stellen. Nur auf diese Weise können Sie und viele andere Einbürgerungsbewerber möglichst schnell von uns eingebürgert werden. Wir danken für ihr Verständnis!
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird Ihnen im Landratsamt Passau die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Anschließend können Sie bei ihrer Wohnsitzgemeinde den deutschen Personalausweis und/oder den deutschen Reisepass beantragen.
Zuerst ein wichtiger Hinweis: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Passau haben. Sollten Sie in der Stadt Passau wohnen, richten Sie ihre Anfrage bitte an folgende Stelle:
Sie sind im Landkreis Passau wohnhaft? Dann empfehlen wir Ihnen dringend, vor der Antragstellung mit uns in Kontakt zu treten – am besten per E-Mail. Dabei können wir ihren konkreten Fall besprechen. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner finden Sie weiter unten!
Aktuell wollen sehr viele Menschen eingebürgert werden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage sofort beantworten können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine E-Mail an stag@landkreis-passau.de zu senden. Bitte geben Sie uns darin ihren vollständigen Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Telefonnummer an. Wir werden dann zu gegebener Zeit mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, werden wir Ihnen den Einbürgerungsantrag sowie eine Liste mit weiteren vorzulegenden Unterlagen übersenden.
Fragen während der Bearbeitung
Haben sich Änderungen in ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Umfeld ergeben?
Bitte teilen Sie uns Änderungen, die während der Antragsbearbeitung eintreten, umgehend schriftlich mit. Füllen Sie dazu das Änderungsformular vollständig aus und senden dieses unterschrieben mit den Nachweisen bzgl. der Änderungen direkt über ihr Bürgerkonto an uns. Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Änderungsformular online ausfüllen und anschließend per Post an das Landratsamt Passau, Einbürgerungen, Domplatz 11, 94032 Passau, versenden.
Möchten Sie den Antrag auf Einbürgerung zurücknehmen?
Es kann aus verschiedensten Gründen vorkommen, dass Sie ihr Einbürgerungsverfahren nicht weiterbetreiben möchten. Es können auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung plötzlich nicht mehr erfüllt sein. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, das unten verlinkte Rücknahmeformular zu nutzen, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Sie können dazu ihr Bürgerkonto verwenden. Sollten Sie kein Bürgerkonto haben oder anlegen wollen, können Sie das Rücknahmeformular online ausfüllen und anschließend per Post an das Landratsamt Passau, Einbürgerungen, Domplatz 11, 94032 Passau, versenden.
Da ein Einbürgerungsverfahren von Anfang an mit Kosten verbunden ist, empfehlen wir dringend, zuerst per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen bevor Sie einen förmlichen Einbürgerungsantrag beim Landratsamt Passau einreichen.
Grundsätzliche Kosten für die Einbürgerung pro Person: 255,00 Euro.
Minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, pro Kind: 51,00 Euro.
Eine Gebühr wird auch dann erhoben, wenn der Antrag mangels Erfolg zurückgenommen, eingestellt oder abgelehnt wird.
Zusätzliche Kosten können entstehen
- für die Vorlage von Personenstandsurkunden (z.B. Beschaffung einer Geburtsurkunde).
- für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen bzw. Sprachkenntnissen.
- für Übersetzungen von ausländischen Urkunden durch beeidigte Übersetzer und Beglaubigungsgebühren
Landratsamt Passau - SG 42
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr