Eigentümer-/Anlieger-/Gemeingebrauch, erlaubnisfreie Grundwassernutzung

Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch wassergesetzliche Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist.
Nach den wassergesetzlichen Ausnahmebestimmungen ist bei oberirdischen Gewässern Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch gestattungsfrei.
Die erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers bestimmt sich nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 29 Bayerisches Wassergesetz.

Aufgaben / Dienstleistungen

  • Klärung von Rechtsfragen zum Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch und zur erlaubnisfreien Grundwassernutzung
  • Erlass von Einzelanordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verordnungen zur Erweiterung oder Einschränkung des Gemeingebrauchs

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Edholzer, Ingrid
+49 851 397-5307 +49 851 397 905307 3.07
Kontakt
Zimmer: 3.07
Telefon: +49 851 397-5307
Fax: +49 851 397 905307
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 53

AdresseLandratsamt Passau SG 53
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: +49 851 397-5343
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr