Bildungs- und Teilhabepaket

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben der Zahlung des Wohngeldes und Kinderzuschlags sowie der Grundsicherung sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

 Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich Bedarfe für Bildung und Teilhabe: 

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zur gemeinsamen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
-          noch keine 25 Jahre alt sind,
-          eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
-          keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

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