Beistandschaft
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet darauf hin der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
Es werden Informationen zu folgenden Themen angeboten:
- Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung
- Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann,
- Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltsansprüchen beurkunden zu lassen,
- Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft
- Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos. Gegenstand der Beistandschaft kann die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sein.
Passauer Straße 39
94121
Salzweg
0851/397-553 (Sekretariat)
0851/397-592
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Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
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Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittw: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr