Aufenthaltstitel

Vor der Einreise in das Bundesgebiet ist grundsätzlich eine Aufenthaltstitel in Form des Visums erforderlich. Ausnahmen ersehen Sie aus u.a. Link im Internet "Ausnahmen von der Visumpflicht". Die Aufenthaltstitel wird zu verschiedenen Aufenthaltszwecken erteilt:
Arten der Aufenthaltstitel:

  • Visum 
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • aus familiären Gründen
  • für besondere Aufenthaltsrechte

Landratsamt Passau - SG 42

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