Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, ambulante Hilfe, Haushaltshilfe, Dorfhelferin

Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie setzt niederschwellig dort an, wo die Familie noch durchaus in der Lage ist, in ausreichendem Maße selbstbestimmt zu handeln.

Als Maßnahme mit präventivem Charakter hat sie die Verbesserung der Situation der Personensorgeberechtigten zum Ziel, so dass psychosoziale Problemlagen und Erziehungsdefizite erst gar nicht entstehen.

 

Im Vordergrund stehen Informationsvermittlung und psychosoziale Beratung im Rahmen eines dialogischen Kommunikationsprozesses mit den betroffenen Familien.

 

Beratungsinhalte und Arbeitsansätze sind Themen, die familiäre Lebens-formen generell betreffen, die Gestaltung von Ehe, Partnerschaft und Erziehungssituationen, das Erziehungsverhalten, schulische und berufliche Schwierigkeiten, Familienzyklen, psychosoziale Problemkontexte, Unter-stützung bei der Alltagsbewältigung und andere.

 

Die Förderung der Erziehung in der Familie findet in unterschiedlichen Formen, unter wechselnden Rahmenbedingungen und Betreuungssettings statt.

Sie erfolgt häufig in situativer Angebotsform, meist im Rahmen von Hausbesuchen.

 

Familien werden die Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung angeboten, damit sie ihre Erziehungsverantwortung kompetenter wahrnehmen können.

Die Förderangebote zielen darauf ab, von belastenden situativen, psycho-sozialen und sozioökonomischen Umständen zu entlasten, die Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch die Stärkung ihres familiären Bezugssystems zu verbessern, Wissen und Informationen zu vermitteln, psychosoziale Handlungskompetenzen zu erweitern und Selbsthilfekräfte zu aktivieren.

 

 

Die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie umfassen Angebote der Familienbildung, der Beratung in Fragen der Entwicklung und Erziehung junger Menschen, sowie Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung.

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

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