Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Wohnungseigentumsgesetz
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Wohnungseigentumsgesetz
Erklärung zum Bestand (erforderlich nur bei Aufteilung bereits bestehender Gebäude)
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Wohnungseigentumsgesetz
Information zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Drasch,
Theresia
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+49 851 397-429 | +49 851 397 90429 | 1.38 | theresia.drasch@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Landratsamt Passau SG 62
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr