Landkreis Passau untersagt Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern

13. März 2020: Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern dürfen ab Sonntag, 15. März 2020 nicht mehr abgehalten werden

Der Landkreis Passau hat per Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 15. März 2020 bis zunächst einschließlich 19. April 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt. Dies gilt auf dem gesamten Landkreisgebiet für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

Für entsprechende Veranstaltungen, die bis zum Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung stattfinden sollen, wird eine Verschiebung oder Absage dringend empfohlen.

Allgemeinverfügung