Geflügelpest im Landkreis Passau - Schutzmaßnahmen gegen Ausbreitung

20. November 2020: Geflügelpest-Fall im Landkreis Passau bekanntgeworden - Geflügel in Haltung vor Kontakt mit Wildtieren schützen!

Bei mehreren im Bereich Bad Füssing (Landkreis Passau) getöteten Stockenten wurde die Geflügelpest mit dem Influenza A Virus H5N8 nachgewiesen.

„Der Landkreis Passau wird alles dafür tun, um eine Übertragung auf Haus- und Nutztiere zu verhindern und in Abstimmung mit dem Umweltministerium eine Stallpflicht anordnen. Natürlich bringt diese Stallpflicht große Herausforderungen für Tierhalter mit sich, ist aber das wirksamste Mittel, um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf die Nutztierbestände zu verhindern,“ sagt Landrat Raimund Kneidinger dazu. Der Landrat bittet die Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten um Verständnis und um Unterstützung. „Je schneller und konsequenter alle die nötigen Maßnahmen umsetzten, desto einfacher können wir die Geflügelpest eindämmen,“ so Kneidinger.

Das staatliche Veterinäramt Passau hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Gebietskulisse bereits am heutigen Freitag entsprechende Restriktionsgebiete festgelegt.

Die Restriktionsgebiete umfassen den kompletten südlichen Landkreis Passau (südlich der Donau) bis zur Staatsgrenze zu Österreich entlang des Inns, sowie das Gebiet der Stadt Passau. Außerdem erfasst sind die nördlich an die Donau angrenzenden Gemeinden Salzweg, Tiefenbach, Windorf und Hofkirchen.

Geflügelhalter in diesem Bereich werden ab sofort angehalten, ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und das Geflügel in gschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die gegen das Einrdringen von Wildvögeln und gegen Einträge von oben schützt zu halten.

Per Allgemeinverfügung wird ab 24.11.2020 angeordnet, dass Geflügelhalter in den Restriktionsgebieten bestimmte Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere treffen müssen, wie etwa die Stallpflicht (Aufstallung) für Geflügel.

Bürger, die mehr als einen toten Wasservogel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Funde dem zuständigen Veterinäramt melden.

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist hochansteckend für Vögel und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen durch die Geflügelpest ist unwahrscheinlich. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de.