Geflügelpest: Aufstallungspflicht aufgehoben

02. Februar 2021: Das Landratsamt Passau hat die Aufstallungspflicht für Geflügelhalter aufgehoben.

Das Landratsamt Passau hat die Aufstallungspflicht für Geflügelhalter aufgehoben. Betroffen waren die Gemeinden Neuhaus a. Inn, Pocking, Rotthalmünster, Malching, Bad Füssing, Kirchham, Neuburg a. Inn, Fürstenzell, Ruhstorf a.d. Rott, Tettenweis, Bad Griesbach i. Rottal, Haarbach, Ortenburg, Beutelsbach, Tiefenbach, Windorf, Vilshofen a.d. Donau, Hofkirchen, Aldersbach, Kößlarn, Aidenbach und Salzweg.

Zu beachten aber ist: Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel (einschließlich Tauben) verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im gesamten Landkreis Passau verboten.

Für wasserlebendes Wildgeflügel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Passau.