ENTWARNUNG – Abkochanordnung aufgehoben – Ausnahmen in Vilshofen und Ortenburg
Die am 13. August 2025 ausgesprochene Abkochanordnung für das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau ist nach Vorliegen der entsprechenden negativen Proben aufgehoben. Es liegen keine bakteriellen Verunreinigungen mehr vor. Von der Entwarnung betroffen sind neben dem Stadtgebiet Passau auch die in der Anordnung vom 13. August genannten Teilbereiche der Gemeinden Tiefenbach, Salzweg und Windorf.
Wegen noch ausstehender Proben muss ALLERDINGS WEITERHIN ABGEKOCHT WERDEN IN FOLGENDEN VERSORGUNGSBEREICHEN:
Bereich Vilshofen (sog. „Hochzone“):
Abgekocht werden muss noch Am Reitholz, Eben, Edlpoint, Eglsöd, Gaisbruck, Giglmörn, Greil (Ortenburg), Großhochleiten, Haid, Haimbuch, Hilgen, Hochreut, Holzhäuser, Kallöd, Kothwies, Laufenbach, Mahd, Marterberg, Mitterfeldstr. 17 – 50, Primsdobl, Rammelsbach (Ortenburg) Reichsach, Sandbach, Reit bei Seestetten, Salzmann, Scheunöd, Strenn, Waldholf.
FÜR DAS ÜBRIGE VERSORGUNGSGEBIET VILSOFEN BESTEHT ENTWARNUNG
Teilbereich Markt Ortenburg:
Abgekocht werden muss noch in Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), Rammelsbach 3, Rammelsbach 4/4 a, Rammelsbach 5 und Rammelsbach 6
Wichtiger Hinweis für Verhalten nach Entwarnung:
Hauseingangsfilter: Rückspülung empfehlenswert; bei Betrieb von Enthärtungsanlagen, sollte eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendetet leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zur Gänze ersetzt werden.