Coronavirus: Veranstaltungen im Landkreis Passau
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute (11. März 2020) eine Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern untersagt. Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie unten.
Für Veranstaltungen im mittleren Größenbereich (500 – 1000 Teilnehmer) empfiehlt das Landratsamt Passau den Veranstaltern dringend, Notwendigkeit und Verschiebbarkeit zu prüfen und im Zweifelsfall die Veranstaltung derzeit nicht durchzuführen oder zumindest eine Beschränkung der Teilnehmer-/Zuschauerzahl auf deutlich unter 500 herbeizuführen (z.B. entsprechende Bestuhlung, Sperrung von Teilbereichen, etc.). Anders als bei großen Veranstaltung (ab 1000) wird es vorerst zu keinen Untersagungen kommen, allerdings appelliert das Landratsamt eindringlich an die Verantwortung der Veranstalter. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Schutz- und Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen hin. Diese finden Sie am Ende dieser Meldung.
Von den Einschränkungen ist auch der Landkreis selbst als Veranstalter betroffen: So wird am 19. April der „Tag des Tourismus“ nicht stattfinden. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes muss damit gerechnet werden, dass die Gefährdungslage durch den Corona-Virus auch nach den Osterferien anhält. Daher wurden auch Veranstaltungen in die Überlegungen einbezogen, die nach dem 19. April terminiert sind.
So soll es für den „Tag der Hilfsorganisationen (24. April) einen Ersatztermin geben. Was den „Tag der Blasmusik“ (25. April) betrifft, läuft derzeit noch die Absprache mit dem Musikbund für Ober- und Niederbayern als Veranstaltungspartner.
Naturgemäß erreichen das Landratsamt viele Anfragen von Vereinen und Verbänden, wie mit anstehenden Generalversammlungen, Jahrestreffen u.ä. zu verfahren sei, ebenso mit kleineren Konzerten und Aufführungen. Hier liegen die Teilnehmerzahlen in der Regel ja deutlich unter 500. Landrat Franz Meyer macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass auch hier größte Sorgfalt zu herrschen habe. Gleich bei welcher Teilnehmerzahl, so der Landrat, sei die genaueste Einhaltung alle gängigen Hygienevorschriften „noch nie so wichtig gewesen wie jetzt“.
Speziell für die Feuerwehren im Landkreis Passau unterstützt der Landrat deren Vorgehen, wonach Übungen ab sofort auf das notwendigste Maß beschränkt werden und größere Veranstaltungen verschoben werden. So wird vorerst keine Kommandantendienstversammlung abgehalten.
Allgemeinverfügung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Empfehlungen für Veranstalter des Robert-Koch-Instituts