Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern jetzt unbefristet
Lkr. Passau. Die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vom 06.08.2026 wird unbefristet verlängert. Eine entsprechende Bewertung durch das Wasserwirtschaftsamt weist eindeutig eine weiterhin bestehende erhebliche Niedrigwassersituation aus. Sobald diese angespannte Lage endet und eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ohne die Gefahr der Verschlechterung des ökologischen Zustands wieder möglich ist, wird das Verbot aufgehoben.
Konkret bedeutet das, dass im gesamten Landkreisgebiet auch weiterhin keine Wasserentnahmen aus sämtlichen stehenden und fließenden Oberflächengewässern zulässig sind. Dies gilt sowohl für normalerweise erlaubnisfreie Wasserentnahmen (z.B. Gemeingebrauch, Anliegergebrauch), als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Genehmigung.
Ausgenommen von dem Verbot ist das Tränken von Vieh sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (z.B. Ausleitungskraftwerke, Teichanlagen, Kühlwasserausleitungen).
Laut dem Niedrigwasserinformationsdienst des Bayerischen Landesamts für Umwelt werden an allen Erhebungsmessstellen im Landkreis Passau sehr niedrige Abflüsse festgestellt. Lediglich die Messstelle der Donau in Achleiten weist lediglich niedrige Abflüsse auf, eine Verbesserung ist jedoch nicht ersichtlich. Am 27.08.2026 wurde an der Vils, Messstelle Grafenmühle, erneut ein historisch niedriger Abflusswert festgestellt. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch an allen anderen Flüssen und Bächen.
Die Allgemeinverfügung zur Verlängerung hier
Die Algemeinverfügung vom 6.8.2026