Corona-Virus: Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kitas

07. März 2020: Gesundheitsministerium erlässt Allgemeinverfügung für Rückkehrer aus Risikogebieten zum Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.

Demnach dürfen Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.

Im europäischen Raum sind aktuell folgende Regionen in Italien als Risikogebiet eingestuft: Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. Bitte beachten Sie, dass außerhalb Europas weitere Risikogebiete festgelegt sind und diese sich täglich ändern können.
Alle Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.