Amerikanische Faulbrut an Bienenstand in Wegscheid festgestellt

09. April 2024: Sperrbezirk eingerichtet - Landratsamt erlässt Anordnung zur Seuchenbekämpfung – Untersuchungspflicht für Bienenvölker

An einem Bienenstand in der Marktgemeinde Wegscheid wurde der Erreger der Amerikanischen Faulbrut (Paenibacilus larvae) in Futterkranzproben durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nachgewiesen. Somit ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

 

Das Veterinäramt Passau hat zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut eine Anordnung erlassen und darin einen Sperrbezirk in einem Umkreis von zwei Kilometern um den Bienenstand festgelegt. Die genauen Grenzen des Sperrbezirks sind auf einer Karte hinterlegt und können hier abgerufen werden (rote Markierung). Für diesen Sperrbezirk gilt Folgendes:

·         Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtszierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

·         Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

·         Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

·         Dies findet keine Anwendung auf:

-              Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

-              Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

·         Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Besitzer von Bienenvölkern in den genannten Gebieten des Sperrbezirks sind verpflichtet, diese unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Landratsamt Passau – Veterinäramt, Passauer Str. 31, 94081 Fürstenzell, Tel.-Nr. 0851/397-4610, veterinaeramt@landkreis-passau.de, innerhalb einer Woche anzuzeigen.