Wohnberechtigung für staatlich geförderte Wohnungen

- Erteilen von Bescheinigungen über die Berechtigung zum Bezug staatlich geförderter Wohnungen

Benennungsverfahren für staatlich geförderte Mietwohnungen

Für die Stadt Pocking ist ab August 2021 eine Vormerkung für eine Sozialwohnung beim Landratsamt Passau erforderlich (Erster Förderungsweg sowie EOF-geförderte Wohnungen der Einkommensstufe 1).
(Art. 5 Bayerisches Wohnungs-Bindungs-Gesetz (BayWoBindG) i.V.m. § 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) - Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf)

Verfahren:

  • Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung / Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
  • wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Landratsamt einen Vormerkbescheid 
  • Vorschlag von mindestens fünf Wohnungssuchenden an den Vermieter einer freien Sozialmietwohnung durch das Landratsamt 
  • nach Auswahl durch den Vermieter erlässt das Landratsamt einen Benennungsbescheid, danach können Vermieter und Mieter ihren Mietvertrag abschließen

- Erteilen von Freistellungsbescheinigungen für geförderte Mietwohnungen
- Selbstnutzungsgenehmigungen geförderter Mietwohnungen
- Führen von Dateien geförderter Mietwohnungen
- Bescheinigungen über das Bindungsende von öffentlich geförderten Mietwohnungen

Ansprechpartner
Buchstaben A–K: Frau Koepner
Buchstaben L-Z: Fr. Globisch

Ansprechpartner

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Globisch, Nicole
+49 851 397 6332 +49 851 397 906332 1.38
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Telefon: +49 851 397 6332
Fax: +49 851 397 906332
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Koepner, Anna
+49 851 397-6488 +49 851 397-906488 1.38
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94032 Passau
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Landratsamt Passau Abt. 6

AdresseLandratsamt Passau Abt. 6
Domplatz 11
94032   Passau
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Fax: 0851/397-6303
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