Wohnberechtigung für staatlich geförderte Wohnungen
- Erteilen von Bescheinigungen über die Berechtigung zum Bezug staatlich geförderter Wohnungen
Benennungsverfahren für staatlich geförderte Mietwohnungen
Für die Stadt Pocking ist ab August 2021 eine Vormerkung für eine Sozialwohnung beim Landratsamt Passau erforderlich (Erster Förderungsweg sowie EOF-geförderte Wohnungen der Einkommensstufe 1).
(Art. 5 Bayerisches Wohnungs-Bindungs-Gesetz (BayWoBindG) i.V.m. § 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) - Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf)
Verfahren:
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung / Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
- wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Landratsamt einen Vormerkbescheid
- Vorschlag von mindestens fünf Wohnungssuchenden an den Vermieter einer freien Sozialmietwohnung durch das Landratsamt
- nach Auswahl durch den Vermieter erlässt das Landratsamt einen Benennungsbescheid, danach können Vermieter und Mieter ihren Mietvertrag abschließen
- Erteilen von Freistellungsbescheinigungen für geförderte Mietwohnungen
- Selbstnutzungsgenehmigungen geförderter Mietwohnungen
- Führen von Dateien geförderter Mietwohnungen
- Bescheinigungen über das Bindungsende von öffentlich geförderten Mietwohnungen
Ansprechpartner
Buchstaben A–K: Frau Koepner
Buchstaben L-Z: Fr. Globisch
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrages ist mit Kosten verbunden.
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Wohnberechtigung 02 - Antrag auf Feststellung
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigungsscheines
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Wohnberechtigung 03 - Einkommenserklärung Antragsteller
Einkommenserklärung Antragsteller
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Wohnberechtigung 04 - Einkommenserklärung Haushaltsangehörige
Einkommenserklärung Haushaltsangehörige
- Wohnberechtigung 06 - Benennungsverfahren Soziale Dringlichkeit
- Wohnberechtigung 07 - Benennungsverfahren Merkblatt
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Wohnberechtigung - Einkommenserklärung Erläuterungen
Einkommenserklärung Erläuterungen
- Wohnberechtigung - Verzeichnis der Vermieter von Sozialwohnungen im Landkreis Passau
- Wohnberechtigung - Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"
- Wohnberechtigung - Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum
- Wohnberechtigung - Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Globisch,
Nicole
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+49 851 397 6332 | +49 851 397 906332 | 1.38 | nicole.globisch@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Wohnberechtigung für staatlich geförderte Wohnungen
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Koepner,
Anna
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+49 851 397-6488 | +49 851 397-906488 | 1.38 | anna.koepner@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Wohnberechtigung für staatlich geförderte Wohnungen
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Landratsamt Passau Abt. 6
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr