Stichwahl: Ausweis genügt
Briefwahl:
Wer bereits bei der ursprünglichen Wahl die Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese in der Regel automatisch.
Urnenwahl:
Für die Personen, die bislang Ihre Stimmabgabe in einem Wahllokal abgegeben haben, können dies weiterhin tun. Eine gesonderte Wahlbenachrichtigung erfolgt nicht mehr. Zur Ausübung des Wahlrechts ist die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl oder der Personalausweis vorzulegen. Der Verlust der Wahlbenachrichtigung ist also kein Problem.
Sollte Wählerinnen und Wählern eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich sein, so können auch noch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Der Antrag muss bis zwei Tage vor der Stichwahl, also bis Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde etwa online, per Formular auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Stichwahltag, 15 Uhr, gestellt werden.