Neuer Taxitarif für den Landkreis Passau ab August
Lkr. Passau. Am 1. August tritt im Landkreis eine neue Taxi-Tarifordnung in Kraft. Die von der Mehrzahl der Taxiunternehmen beantragte Tariferhöhung wurde durch die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau geprüft und im Wesentlichen wie beantragt genehmigt.
Die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr sind in der sogenannten Taxi-Tarifordnung festgelegt und gelten für den jeweiligen Landkreis. Zuständig für die Festlegung der Entgelte im Landkreis Passau ist die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt. Die letzte Erhöhung der Taxitarife fand am 01.06.2022 statt. Die Mehrzahl der Taxiunternehmen hatte dieses Jahr aufgrund von Kostensteigerungen unter anderem in den Bereichen Lohnkosten, Fahrzeuganschaffung und –Wartung einen Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte gestellt. Bei der Entscheidung über solche Anträge muss unter anderem geprüft werden, ob die beantragte Anpassung der Entgelte unter Berücksichtigung der verschiedenen Kostenfaktoren insgesamt im Bereich der tatsächlichen Kostensteigerungen liegt. Außerdem müssen verschiedene Fachstellen beteiligt werden.
Nach der Prüfung des Antrags konnte die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau nun grünes Licht für die Tarifanpassung geben. Die neue Tarifordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Die betroffenen Unternehmen und Fachstellen wurden bereits darüber informiert, um diesen ausreichend Zeit für die technische Umsetzung der neuen Beförderungsentgelte zu geben.
Die neuen Beförderungsentgelte:
Angepasst wurden einige Beförderungsentgelte, die in der Tarifordnung festgelegt sind. So wird der Grundpreis von 3,90 Euro auf 4,20 Euro angehoben. Der Kilometerpreis wird von 2,20 Euro auf 2,50 Euro erhöht. Alle Beförderungsentgelte im Detail sind in der Taxi-Tarifordnung für den Landkreis Passau im Amtsblatt Nr. 2025-17 des Landkreises Passau (online unter www.landkreis-passau.de) zu finden.