Kinder- und Jugendschutz

Der Jugendschutz ist eine originäre Aufgabe des Jugendamtes.
Jugendschutz untergliedert sich in die Aufgaben des strukturellen/erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11-14 SGB VIII) sowie des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (§ 28 JuSchG i. V. m. Art. 55 AGSG).

Der strukturelle und erzieherische Kinder- und Jugendschutz wird im Landkreis Passau unter anderem durch das staatliche Gesundheitsamt, dem Kreisjugendring sowie dem Kreisjugendamt wahrgenommen.
Durch verschiedene Angebote und Veranstaltungen sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sich zu kritik- und entscheidungsfähigen jungen Menschen zu entwickeln, die für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Die Aufgabe des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes wird vom Kreisjugendamt Passau wahrgenommen. Das Jugendschutzgesetz will die Eltern dabei unterstützen, Gefährdungen und gefährdende Einflüsse von ihren Kindern fernzuhalten.

Das Jugendschutzgesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Kinos, Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und Vereinsfesten. Außerdem beinhaltet es Altersgrenzen bezüglich des Alkoholkonsums und des Rauchens in der Öffentlichkeit.

Zuständige Sachbearbeiter:

Herr M. Berger
Tel.: 0851/397-3604
Fax: 0851/397-903604
EMail:  jugendschutz@landkreis-passau.de

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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