"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es seit 1949 im Grundgesetz. Doch die formale gesetzliche Gleichstellung reicht nicht aus, um die historisch gewachsenen und im Alltag bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen auszugleichen. Die aus dem Verfassungsauftrag abgeleiteten Gesetze werden oft umgangen oder kommen nicht zur Anwendung.
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