Gleichstellungsstelle Landratsamt Passau

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, - Art. 3, Abs.2, Grundgesetz -

Aufgabe der Gleichstellungsstelle innerhalb des Landratsamtes:
Hinwirkung auf die Einhaltung und Umsetzung des bayerischen Gleichstellungsgesetzes, insbesondere:
• den Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen anzugleichen
• die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern.


Gesetzliche Grundlagen
• Art. 3 Grundgesetz
• Art. 118 Bayerische Verfassung
• Bayerisches Gleichstellungsgesetz

 

Ansprechpartner

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Braumandl, Georg
+49 851 397-1249 +49 851 397 901249
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Telefon: +49 851 397-1249
Fax: +49 851 397 901249
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 34

AdresseLandratsamt Passau SG 34
Domplatz 11
94032   Passau
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr