Bestätigung Fischereiaufseher

Die Inhaber von Fischereirechten oder -ausübungsrechten können für ihre Gewässer Aufseher bestellen. Die Aufseher bedürfen der Bestätigung durch das Landratsamt. Sie erhalten eine Dienstmarke und einen Dienstausweis. Fischereiaufseher dürfen - die Identität von Personen feststellen, die mit Fanggeräten angetroffen werden, - Fischereischeine und -erlaubnisscheine kontrollieren, - Fanggeräte und gefangene Fische sowie Fischbehälter kontrollieren - beim Verdacht von Zuwiderhandlungen auch Fische und andere Sachen sicherstellen oder Platzverweise aussprechen.

1 Passbild, Bestätigung über den erfolgreich abgelegten Eignungstest. Der Eignungstest wird durch die Landesanstalt für Fischerei durchgeführt.

Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Zillner, Melanie
+49 851 397-4362 +49 851 397 904362 2.17a
Kontakt
Zimmer: 2.17a
Telefon: +49 851 397-4362
Fax: +49 851 397 904362
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche: Bestätigung Fischereiaufseher

Landratsamt Passau SG 41

AdresseLandratsamt Passau SG 41
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-4473
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr