Abnahme einer Apotheke

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme erfolgt durch eine Besichtigung des Landratsamtes Passau und des ehrenamtlichen Pharmazierates bei der Regierung von Niederbayern. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und der anderen einschlägigen Vorschriften, insbesondere den bau- und gewerberechtlichen Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und ob die Räume mit ihrer Einrichtung über die ausdrücklich normierten institutionellen Anforderungen hinaus in ihrer Gesamtkonzeption einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Meier, Stefan
+49 851 397-4447 +49 851 397 904447 2.19
Kontakt
Zimmer: 2.19
Telefon: +49 851 397-4447
Fax: +49 851 397 904447
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher: Abnahme einer Apotheke

Landratsamt Passau SG 41

AdresseLandratsamt Passau SG 41
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-4473
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr