Prostituiertenschutz-Gesetz
Am 01. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutz-Gesetz in Kraft getreten.
Die hier vorgeschrieben und verpflichtende gesundheitliche Beratung der Prostituierten wird von zwei Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamtes Passau jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr durchgeführt. Eine telefonische Terminvereinbarung wäre wünschenswert.
Ab dem 21. August 2017 wird zusätzlich eine freiwillige und kostenlose ärztliche Untersuchung angeboten.
Nähere Informationen und Kontaktadressen sind dem Flyer zu entnehmen.