Wohngeldreform: Zahl der Anträge schon jetzt fast verdoppelt

17. März 2023: Landkreis stockt Personal auf – Serviceseite beantwortet häufige Fragen
Symbolbild Wohngeld

Lkr. Passau. Im Dezember hat der Bundestag eine Wohngeldreform beschlossen, schon zum 1. Januar sind die gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten. Damit verbunden sind höhere Leistungen und der Kreis der Leistungsberechtigten hat sich erweitert.

Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes letzten Dezember war klar, dass bei der Kurzfristigkeit der umfassenden Gesetzesänderung die Umsetzung in der Praxis nicht ohne Probleme laufen wird. Erst nach der endgültigen Entscheidung über die Wohngeld-Plus-Reform konnten beispielsweise die Softwareanbieter ihre Programme umarbeiten. Dass dies zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen wird, war auch der Bundesregierung klar. Daher kam auch von dieser Seite schon der Hinweis, dass bei Entscheidung über Wohngeldanträge mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei. Dass bei erheblich verbesserten Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 auch mit einem gestiegenen Antragsaufkommen zu rechnen war, liegt in der Natur der Sache.

In der Wohngeldstelle des Landkreises Passau hat sich das bereits in den ersten beiden Monaten dieses Jahres bemerkbar gemacht: Die Zahl der eingegangenen Anträge auf Wohngeld hat sich im Januar und Februar auf insgesamt 599 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast verdoppelt. Aktuell kommt es zu einem weiter steigenden Antragsaufkommen und daher leider auch zu gewissen Bearbeitungsrückständen.

Die kurze Frist von der Gesetzesänderung im Dezember bis zum Inkrafttreten zum Jahreswechsel stellt auch für die Wohngeldstelle am Landratsamt Passau eine immense Herausforderung dar. „Wir haben uns zwar auf steigende Antragszahlen eingestellt“, so Alois Kreipl, Leiter der Wohngeldstelle am Passauer Landratsamt, „die Dynamik hat dann aber noch schneller Fahrt aufgenommen, als neue Mitarbeiter eingearbeitet werden konnten, um die gewohnt schnelle Sachbearbeitung sicherstellen zu können.“

Für die Beschäftigten in der Wohngeldstelle gelten hohe Qualifikationsanforderungen, da gerade in diesem Bereich weitreichende Ermessensentscheidungen zu treffen sind. Dem Landratsamt Passau ist es gelungen, nun zusätzliches Personal für die Antragsbearbeitung in der Wohngeldstelle einzusetzen. Da aber Rückstände abzuarbeiten und weiter steigende Antragszahlen zu verzeichnen sind, wird es unweigerlich zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, bis das zusätzliche Personal fachlich vollständig eingearbeitet ist, so die Prognose der Verantwortlichen. Dieses Problem trifft nicht nur die Passauer Wohngeldstelle, denn nahezu alle Wohngeldbehörden in Deutschland haben mit dieser Herausforderung zu kämpfen. Gleichwohl werden zustehende Leistungen natürlich vom Antragsmonat an berechnet und ausgezahlt.

Um eine möglichst verzögerungsfreie und problemlose Antragsbearbeitung bereits im Vorfeld zu ermöglichen, hat das Landratsamt Passau auf seiner Webseite wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst. Das entlastet auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da sich viele Fragen von Antragstellerinnen und Antragsteller hier bereits klären lassen.

Gleichzeitig bittet die Wohngeldstelle die Antragstellerinnen und Antragsteller um Beachtung einiger Hinweise:

Für die Beantragung von Wohngeld sollen nur die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden. Diese liegen in Papierform in den Rathäusern der Landkreiskommunen auf. Möglich ist ebenso eine Antragstellung über das Bürgerservice-Portal vollständig online mit elektronischer Signatur oder über ausfüllbare digitale Formulare, welche dann zusammen mit den übrigen Unterlagen und Nachweisen postalisch an die Wohngeldstelle gesandt werden. Screenshots oder Handyfotos als Anhänge von offenen Emails versandt, sind datenschutzrechtlich problematisch und können oft nicht verarbeitet werden. Als fristwahrende formlose Anträge können per Email übermittelte Antragsformulare allerdings gewertet werden, letztlich entfalten aber nur eigenhändig unterschriebene Anträge und Erklärungen im Original die nötige Rechtskraft (Ausnahme natürlich signierte Anträge über das Onlineportal mit Anlagen in PDF-Format). Für Nachweise wie Mietverträge etc. und sonstige notwendige Unterlagen bittet die Wohngeldstelle in der Regel um Kopien.

Die Anträge werden dann möglichst schnell registriert, geprüft und eventuell fehlende Unterlagen schriftlich nachgefordert. Gleichzeitig erhalten Antragsteller damit auch eine Eingangsbestätigung. Gerade bei der derzeit hohen Antragszahl kann das aber eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Wohngeldstelle bittet außerdem darum, auf telefonische Nachfragen oder Vorsprachen insbesondere zum Bearbeitungsstand des Antrags abzusehen, da dies die Bearbeitungsdauer der Anträge insgesamt verzögert.

Alle wichtigen Informationen, Antworten auf häufige Fragen und einen Link zum Wohngeldrechner zur Prüfung des eigenen Anspruchs auf Wohngeld hat das Landratsamt Passau unter www.landkreis-passau.de/wohngeld zusammengestellt.