Ehrenamtliche Richter gesucht

08. Februar 2018: Noch Bewerbung als Jugendschöffen möglich

Passau. Zum Jahresende 2018 läuft die aktuelle Amtszeit der Jugendschöffen aus. Für die kommende Amtsperiode von 2019 bis einschließlich 2023 werden demnächst die neuen Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Passau sowie für die Jugendkammer am Landgericht Passau gewählt.
Jugendschöffen wirken ehrenamtlich an Jugendstrafverfahren mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus. Als Jugendschöffe kann gewählt werden, wer zum Beginn der Amtszeit mindestens 25 aber nicht älter als 69 Jahre ist und seit mindestens einem Jahr im Landkreis Passau wohnt. Die Bewerber sollten Erfahrungen und Befähigungen im Bereich der Erziehung haben. Es allerdings nicht zwingende Voraussetzung, Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe zu sein wie zum Beispiel Lehrer oder Erzieher. Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft oder die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung nicht für das Amt geeignet sind können das Amt eines Schöffen nicht bekleiden. Ebenso Personen, die aufgrund richterlicher Anordnung in ihrem Vermögen beschränkt sind oder die innerhalb der letzten acht Jahre für eine Dauer von acht Jahren als ehrenamtlicher Richter tätig waren.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich noch bis 23.02.2018 in ihrer Heimatgemeinde in eine Vorschlagsliste eintragen lassen. Nach einer Eignungsprüfung des Kreisjugendamtes und einer Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau, werden dem Amtsgericht einige Personen als Schöffen vorgeschlagen. Dort entscheidet ein unabhängiger Wahlausschuss, welche Personen für die kommende Wahlperiode als Jugendschöffen bestellt werden.