| Gebührenübersicht | | gültig ab dem 01. September 2013 (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag) | | |
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| Unterrichtsform | Unterrichts-dauer | Jahresgebühr in € | | | Kinder / Jugendliche* | Erwachsene | | Grundfächer | Musikalische Früherziehung/ Musikalische Grundausbildung/ Singklasse | 45 Min. | 192,00 € | | | Blockflötenkurse für Anfänger | | | 3 Kinder | 30 Min. | 240,00 € | | | 4 oder 5 Kinder | 45 Min. | 240,00 € | | | instrumentale und vokale Hauptfächer | Gruppe zu 2 Gruppe zu 3 oder 4 Gruppe zu 5 oder 6 | 30 Min. 45 Min. 60 Min. | 354,00 € | 600,00 € | Gruppe zu 2/ Einzelunterricht 22,5 Min. | 45 Min. | 474,00 € | 840,00 € | | Einzelunterricht | 30 Min. | 630,00 € | 1.104,00 € | | 45 Min. | 948,00 € | 1.632,00 € | | Förderklasse | 2 × 45 Min. | 948,00 € | | | Ergänzungsfächer | | bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches | verschieden | frei | Orchester/Ensemble/Theorie usw. (ohne Hauptfachbelegung) | verschieden | 108,00 € | 180,00 € | Chor (ohne Hauptfachbelegung) | verschieden | 60,00 € | 96,00 € |
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| Zuschläge: Für den Klavierunterricht wird zusätzlich zu den Gebühren für den instrumentalen Hauptfachunterricht ein Zuschlag erhoben in Höhe von jährlich - 51,00 € für den Einzelunterricht zu 45 oder 30 Minuten - 39,00 € für den Einzelunterricht zu 22,5 Minuten bzw. den Gruppenunterricht |
Gebührenübersicht zum Download |
*) Bei Auszubildenden, Schülern und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss jährlich bei Unterrichtsbeginn eine Ausbildungs-, Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
**) Das Angebot "Blockflötenkurse für Anfänger" gilt ausschließlich für Kinder im Grundschulalter - siehe Infos im gesonderten Anmeldeformular.
Ermäßigungen: Familienermäßigung: 20 % für das 2. Familienmitglied, 30 % für das 3., 50 % für das 4. und alle weiteren Familienmitglieder (ohne Antragstellung)
Sozialermäßigung: auf Antrag
Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten: Unterrichtskostenzuschuss für die Fächer Klarinette und Blechblasinstrumente, Bildungsgutschein nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz anrechenbar, Sozialerlass auch für Musikalische Früherziehung bei Kooperationsvertrag mit der Kita Ausfallgebühr: pauschal 16,00 €. Die Gebühr wird mit Anmeldung zum Unterricht fällig; nach dem Besuch von mehr als 3 Unterrichtsstunden wird sie auf die Unterrichtsgebühr angerechnet.
Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist schriftlich bei der Musikschule im Landkreis Passau – Passauer Str. 39 - 94121 Salzweg einzureichen. Die Kündigung ist nur möglich zum Ende der Probezeit (Ende des jeweiligen Dritteljahres: 31.12. / 30.04.) und zum Schuljahresende (Eingang bis spätestens 30.06. des laufenden Schuljahres). Bei Fristversäumnis läuft der Unterrichtsvertrag automatisch im folgenden Schuljahr weiter. Hinweis: Für SchülerInnen, die außerhalb des Landkreisgebietes wohnen, ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 432,00 € (gilt auch für die Stadt Passau). Auf § 4 Nr. 5 der Gebührensatzung wird verwiesen. |