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Gebührenübersicht
gültig ab dem 01. September 2011  (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag)
   
UnterrichtsformUnterrichts-dauerJahresgebühr in €
 Kinder /
Jugendliche*
Erwachsene
Grundfächer
Musikalische Früherziehung/
Musikalische Grundausbildung/
Singklasse
45 Min.180,00 € 
Blockflötenkurse für Anfänger 
3 Kinder30 Min.240,00 € 
4 oder 5  Kinder45 Min.240,00 € 
instrumentale und vokale Hauptfächer
Gruppe zu 2
Gruppe zu 3 oder 4
Gruppe zu 5 oder 6
30 Min.
45 Min.
60 Min.
336,00 €588,00 €
Gruppe zu 2/
Einzelunterricht 22,5 Min.
45 Min.450,00 €816,00 €
Einzelunterricht30 Min.600,00 €1.080,00 €
45 Min.900,00 €1.632,00 €
Förderklasse2 × 45 Min.900,00 € 
Ergänzungsfächer
bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachesverschiedenfrei
Orchester/Ensemble/Theorie usw.
(ohne Hauptfachbelegung)
verschieden108,00 €180,00 €
Chor
(ohne Hauptfachbelegung)
verschieden60,00 €96,00 €
 

Zuschläge:
Für den Klavierunterricht wird zusätzlich zu den Gebühren für den instrumentalen Hauptfachunterricht ein Zuschlag erhoben in Höhe von jährlich
- 48,00 € für den Einzelunterricht zu 45 oder 30 Minuten
- 36,00 € für den Einzelunterricht zu 22,5 Minuten bzw. den Gruppenunterricht
 

Gebührenübersicht zum Download



*)  Bei Auszubildenden, Schülern und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss jährlich bei Unterrichtsbeginn eine Ausbildungs-, Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.

**) Das Angebot "Blockflötenkurse für Anfänger" gilt ausschließlich für Kinder im Grundschulalter - siehe Infos im gesonderten Anmeldeformular.

 



Ermäßigungen:
Familienermäßigung:
20 % für das 2. Familienmitglied,
30 % für das 3.,
50 % für das 4. und alle weiteren Familienmitglieder

Sozialermäßigung: verschieden, auf Antrag

Ausfallgebühr:
pauschal 15,00 €. Die Gebühr wird mit Anmeldung zum Unterricht fällig; nach dem Besuch von mehr als 3 Unterrichtsstunden wird sie auf die Unterrichtsgebühr angerechnet.
 

Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist schriftlich bei der Musikschule im Landkreis Passau - Passauer Str. 39 - 94121 Salzweg einzureichen. Die Kündigung ist nur möglich zum Ende der Probezeit (4 Monate ab Unterrichtsbeginn) und zum Schuljahresende (Eingang bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres). Bei Fristversäumnis läuft der Unterrichtsvertrag automatisch im folgenden Schuljahr weiter.

Hinweis:  Für SchülerInnen, die außerhalb des Landkreisgebietes wohnen, ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 340,00 € (gilt auch für die Stadt Passau). Auf § 4 Nr. 5 der Gebührensatzung wird verwiesen.
 

Anschrift

Musikschule im Landkreis Passau

Passauer Straße 39
94121 Salzweg
Telefon: 0851/94960-0
Fax: 0851/41043
E-Mail: EMail
Internet: http://www.landkreis-passau.de/Musikschule

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr und darüber hinaus individuelle Terminvereinbarungen