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Gebührenübersicht
gültig ab dem 01. September 2013  (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag)
   
UnterrichtsformUnterrichts-dauerJahresgebühr in €
 Kinder /
Jugendliche*
Erwachsene
Grundfächer
Musikalische Früherziehung/
Musikalische Grundausbildung/
Singklasse
45 Min.192,00 € 
Blockflötenkurse für Anfänger 
3 Kinder30 Min.240,00 € 
4 oder 5  Kinder45 Min.240,00 € 
instrumentale und vokale Hauptfächer
Gruppe zu 2
Gruppe zu 3 oder 4
Gruppe zu 5 oder 6
30 Min.
45 Min.
60 Min.
354,00 €600,00 €
Gruppe zu 2/
Einzelunterricht 22,5 Min.
45 Min.474,00 €840,00 €
Einzelunterricht30 Min.630,00 €1.104,00 €
45 Min.948,00 €1.632,00 €
Förderklasse2 × 45 Min.948,00 € 
Ergänzungsfächer
bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachesverschiedenfrei
Orchester/Ensemble/Theorie usw.
(ohne Hauptfachbelegung)
verschieden108,00 €180,00 €
Chor
(ohne Hauptfachbelegung)
verschieden60,00 €96,00 €
 

Zuschläge:
Für den Klavierunterricht wird zusätzlich zu den Gebühren für den instrumentalen Hauptfachunterricht ein Zuschlag erhoben in Höhe von jährlich
- 51,00 € für den Einzelunterricht zu 45 oder 30 Minuten
- 39,00 € für den Einzelunterricht zu 22,5 Minuten bzw. den Gruppenunterricht
 

Gebührenübersicht zum Download



*)  Bei Auszubildenden, Schülern und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss jährlich bei Unterrichtsbeginn eine Ausbildungs-, Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.

**) Das Angebot "Blockflötenkurse für Anfänger" gilt ausschließlich für Kinder im Grundschulalter - siehe Infos im gesonderten Anmeldeformular.

 



Ermäßigungen:
Familienermäßigung:
20 % für das 2. Familienmitglied,
30 % für das 3.,
50 % für das 4. und alle weiteren Familienmitglieder (ohne Antragstellung)

Sozialermäßigung: auf Antrag

Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten: Unterrichtskostenzuschuss für die Fächer Klarinette und Blechblasinstrumente, Bildungsgutschein nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz anrechenbar, Sozialerlass auch für Musikalische Früherziehung bei Kooperationsvertrag mit der Kita

Ausfallgebühr:
pauschal 16,00 €. Die Gebühr wird mit Anmeldung zum Unterricht fällig; nach dem Besuch von mehr als 3 Unterrichtsstunden wird sie auf die Unterrichtsgebühr angerechnet.

Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist schriftlich bei der Musikschule im Landkreis Passau – Passauer Str. 39 -  94121 Salzweg einzureichen.  Die Kündigung ist nur möglich zum Ende der Probezeit (Ende des jeweiligen Dritteljahres: 31.12. / 30.04.) und zum Schuljahresende (Eingang bis spätestens 30.06. des laufenden Schuljahres).

Bei Fristversäumnis läuft der Unterrichtsvertrag automatisch im folgenden Schuljahr weiter.

Hinweis:  Für SchülerInnen, die außerhalb des Landkreisgebietes wohnen, ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 432,00 € (gilt auch für die Stadt Passau). Auf § 4 Nr. 5 der Gebührensatzung wird verwiesen.

Anschrift

Musikschule im Landkreis Passau

Passauer Straße 39
94121 Salzweg
Telefon: 0851/94960-0
Fax: 0851/41043
E-Mail: musikschule@landkreis-passau.de
Internet: http://www.landkreis-passau.de/Musikschule

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr und darüber hinaus individuelle Terminvereinbarungen

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