| Formulare zum Downloaden |
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| An- und Abmeldeverfahren, Organisatorisches, Gebühren: |
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Anmeldung schriftlich mittels Anmeldeformular |
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Ferien- und Feiertagsregelung wie in den allgemeinbildenden Schulen |
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Schuljahresbeginn am 01. September, Schuljahresende am 31. August |
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Die Kurse der Musikalischen Früherziehung und der Musikalischen Grundausbildung beginnen jeweils am 1. September und enden am 31. August (entsprechend dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen) |
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Gebühren laut beiliegender Übersicht; die Jahresgebühr wird in 3 Raten fällig |
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4-monatige Probezeit bei Aufnahme des Unterrichts in einem neuen Fach |
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Kündigungen fristgerecht (bis 30.06.) und in Schriftform zum Schuljahresende möglich |
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Gebührenrückerstattung nur bei mehr als dreimaliger Verhinderung der Lehrkraft pro Jahr möglich, für von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung |