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Organe und handelnde Personen der Sparkassenstiftung Passau

Die Sparkassenstiftung Passau setzt sich aus den Organen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat zusammen.

 

v. links: OB Jürgen Dupper, VV Spk Passau Renate Braun, LR Franz Meyer

 

Der Stiftungsvorstand

Die Stiftung wird von einem Vorstand geleitet und verwaltet, der aus drei Personen besteht, nämlich der Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Passau, dem Landrat des Landkreises Passau und dem Oberbürgermeister der Stadt Passau. Aus seiner Mitte wählte der Stiftungsvorstand den Landrat des Lankreises Passau zum Vorsitzenden. Als stellvertretender Vorsitzender ist der Oberbürgermeister gewählt.

Der Vorstand hat die Mittel der Stiftung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden und entscheidet gewissenhaft über die Verwendung der Erträge und Spenden.

 

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat kontrolliert die Arbeit des Stiftungsvorstandes. Er prüft die Jahresabrechnung, entlastet den Vorstand und hat ein Vorschlagsrecht für die Verwendung der Stiftungsmittel. Er besteht aus 5 Personen, nämlich dem Vorsitzenden des Stiftungsvorstands, dem Bürgermeister der Stadt Vilshofen, einer Person aus dem kulturellen Bereich, die vom Stifter bestellt wird und je einem Vertreter für die Stadt Passau und den Landkreis Passau. Die erstgenannten Personen sind sogenannte geborene Mitglieder. Die drei letztgenannten werden auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist nur für eine weitere Amtszeit möglich.